revisal AG

Das unabhängige Urteil in Form einer geprüften Jahresrechnung über die finanzielle und wirtschaftliche Lage schafft Vertrauen und verleiht Sicherheit bei Kreditgebern, Teilhabern und der Geschäftsführung des Unternehmens.

Unsere Berater schaffen Transparenz. Als Wirtschaftsprüfer sehen wir nicht nur bis zum Bücherrand. Das uns gesetzlich vorgegebene Pflichtenheft und der Revisionsauftrag machen es möglich, die bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in die Beratung umzusetzen. Kontinuität in der Zusammensetzung des Revisionsteams garantieren eine effiziente Prüfungsdurchführung.

Ordentliche Revision

  • Einzelabschluss (unabhängig von der Gesellschaftsform)
  • Konzernrechnung

Für grössere Unternehmen oder für Firmen, die konzernrechnungspflichtig sind, ist die umfassende ordentliche Revision vorgeschrieben. Die Aufgaben und Anforderungen sind bei der ordentlichen Revision deutlich anspruchsvoller als bei der eingeschränkten Revision. Unter anderem ist auch die Existenz des Internen Kontrollsystems (IKS) zu prüfen. Zusätzlich zur Berichterstattung an die Generalversammlung erstattet die Revisionsstelle dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das IKS sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision. Im Vergleich zur eingeschränkten Revision ist die Unabhängigkeit der Revisionsstelle durch die gesetzlichen Bestimmungen sehr eng definiert.

Gesetzliche Bestimmungen - Obligationenrecht Art. 727 (PDF)

 

Eingeschränkte Revision

Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Stiftung, Verein

Für kleinere Unternehmen ist die einfachere, eingeschränkte Revision die Regel. Der Umfang der Prüfungshandlungen und der Berichterstattung ist geringer als bei der ordentlichen Revision, und die Vorschriften über die Unabhängigkeit der Revisionsstelle sind weniger restriktiv ausgelegt. So ist zum Beispiel eine Mitwirkung bei der Buchführung beim geprüften Unternehmen mit dem Gesetz vereinbar, sofern eine personelle Trennung zwischen Buchführungs- und Revisionstätigkeit sichergestellt ist.

Gesetzliche Bestimmungen - Obligationenrecht Art. 727a (PDF)

 

Andere Prüfungen

Im Bereich Wirtschaftsprüfung bieten wir zudem umfassende weitere Dienstleistungen an.
Dank unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie kompetent und gemäss unseren Berufsrichtlinien in folgenden Sachfragen:

Prüfungen von besonderen Vorgängen

  • Gründungsprüfungen
  • Kapitalerhöhungsprüfungen
  • Kapitalherabsetzungsprüfungen
  • Prüfungen nach dem Fusionsgesetz
  • Sonstige Sonder-/Spezialprüfungen

Weitere Prüfungen

  • Prüfungen nach Swiss GAAP FER
  • Prüfungen von patronalen Wohlfahrtsfonds
  • Reviews von Finanzinformationen
  • Prüfung von Lohngleichheitsanalysen

 

Revisal AG Gossau
St. Gallerstrasse 99 | CH-9200 Gossau
T +41 (0)71 388 81 60
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